Das Schreiben des Gemeinderats wurde A. und B. am 20. Februar 2020 zur Kenntnis gebracht. Diese liessen sich am 12. März 2020 dazu vernehmen. Sie hielten an ihrer Forderung fest. Dieses Schreiben wurde dem Gemeinderat Q. am 16. März 2020 zur Kenntnis gebracht. Damit war der Schriftenwechsel abgeschlossen. E.1. Das Gericht beabsichtigte, den Fall am 10. Juni 2020 mit den Parteien zu verhandeln. Die Gesuchgegner verzichteten jedoch auf eine Teilnahme (Schreiben vom 23. April 2020). Daraufhin wurde ihnen mit Schreiben vom 27. Mai 2020 die Zusammensetzung des Gerichts mitgeteilt.