B.2. Die Enteignungsakten lagen auf Anordnung des Gerichts vom 10. Januar 2019 bis 9. Februar 2019 auf der Gemeindekanzlei Q. zur Einsichtnahme auf. Das Instandstellungsprojekt lag orientierungshalber (A.3.) bei. Die Auflage wurde vorgängig im Publikationsorgan der Gemeinde (Der Landanzeiger) angekündigt. Die von der Enteignung Betroffenen wurden von der Gemeinde zudem mit Schreiben vom 11. Dezember 2018 auf die bevorstehende Auflage hingewiesen.