A.2. Die bestehende Strasse übermarcht die übernommenen Strassenparzellen an mehreren Stellen. Diese Flächen sind zusätzlich zu erwerben. Zudem soll der C-Weg geringfügig ausgebaut werden, wofür weitere Teilflächen abgetreten werden müssen. A.3. Ein Enteignungstitel, der Erschliessungsplan H (beschlossen vom Gemeinderat am 6. Juni 2005, genehmigt vom Regierungsrat am 10. August 2005), liegt vor (§ 132 Abs. 1 lit. c des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen [BauG; SAR 713.100] vom 19. Januar 1993). Das Bauprojekt für die Instandstellung wurde ausgearbeitet, aber noch nicht förmlich öffentlich aufgelegt.