6.3.2. Vorliegend liessen die Gesuchgegner in ihrer Eingabe vom 8. Januar 2020 formal einzig Einwendungen gegen die Enteignung an sich machen, sie liessen aber weder Planänderungs- noch Entschädigungsbegehren über das vorbestehende Angebot der Gemeinde hinausstellen (Einladung vom 23. Januar 2020, Protokoll, S. 3).