4.2. Das Gericht führte am 19. Februar 2020 eine Augenscheinverhandlung in der ordentlichen Dreierbesetzung durch. Der Präsident legte die Parteistandpunkte dar und erläuterte die Voraussetzungen für das Enteignungsverfahren (Protokoll, S. 4 ff.). 4.3. Nachdem Sachverhalt und Rechtslage erörtert und die Themen Erschliessung und Sondernutzungsplanpflicht besprochen worden waren (Protokoll, S. 8 - 10), erklärten die Gesuchgegner, dass sie den Vertrag unterzeichnen werden (Protokoll, S. 11).