Gegenstand Rechtserwerb für die Erneuerung C (formelle Enteignung) -2- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Die Einwohnergemeinde Q. (Gesuchstellerin) beabsichtigt, die C auszubauen. Im Rahmen des Projekts soll unter anderem auch die Fahrbahn verbreitert werden. 2. 2.1. Vom Bauvorhaben sind auch die Parzellen D (im Halte von 4'395 m2) und E (im Halte von 1'494 m2) betroffen. A. und B. sind je zur Hälfte Miteigentümer der beiden betroffenen Parzellen. Von der Parzelle D sollen gemäss Vertragsentwurf ca. 43 m2 und von der Parzelle E ca. 13 m2 abgetreten sowie ca. 160 m2 bzw. 31 m2 vorübergehend beansprucht werden.