4. Die Gerichtskosten von pauschal Fr. 250.00 sind vom Kanton Aargau zu bezahlen. und erkennt: 5. Der Kanton Aargau hat den Gesuchgegnern einen Parteikostenersatz von Fr. 1'400.00 (inkl. MWST und Auslagen) zu bezahlen. Zustellung - Gesuchsteller (2) - Vertreter der Gesuchgegner (4) Mitteilung - Gemeinderat R. - Mitwirkende Fachrichter - Gerichtskasse (intern) Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde -8-