5.2. Daraufhin machte das Gericht den Parteien einen Einigungsvorschlag. Auf deren Wunsch wurde der Parteikostenersatz von der Einigung ausgenommen bzw. vereinbart, dass das Gericht darüber entscheiden solle. Die Einigung wurde schriftlich festgehalten und von den Parteien sowie den Gemeindevertretern unterzeichnet (Protokoll S. 10 ff.). Das Dokument wurde zu den Akten des Gerichts genommen. -4- 5.3. Der Einigungsvorschlag lautet: "1. Die Erbengemeinschaft A. wird für die Enteignung gemäss Vertragsentwurf mit pauschal Fr. 3'500.00 (pauschal unter allen Titeln) entschädigt.