2.3. Nach Ablauf der Frist bestätigte der Gemeinderat R. mit Schreiben vom 20. Dezember 2019, dass die Auflage ordnungsgemäss stattgefunden habe. Er übermittelte dem Gericht eine fristgerecht eingegangene Eingabe von lic. iur. Martin Schwaller, Rechtsanwalt, Aarau, für die Mitglieder der Erbengemeinschaft A. vom 17. Dezember 2019. 3. 3.1. Aufgrund der eben erwähnten Eingabe wurde das vorliegende Geschäft angelegt (4-EV.2019.28). Für die zu Enteignenden wird beantragt: -3-