1. 1.1. Im Gebiet U der Gemeinde R. sollen der F-Bach innerhalb des Baugebiets (Grünzone) im Bereich der überlagerten Uferschutzzone offengelegt, als naturnahes Gewässer gestaltet sowie die bestehende Kanalisationsleitung verlegt werden. Der Regierungsrat bewilligte das Projekt und erteilte damit den Enteignungstitel (RRB Nr. 2017-000862 vom 16. August 2017; § 132 Abs. 1 lit. d des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen [BauG; SAR 713.100] vom 19. Januar 1993).