2. Die Einwohnergemeinde Q. entschädigt die Abtretungsfläche von ca. 9 m2 mit Fr. 750.00/m2. - 25 - 3. Auf der Parzelle G wird eine Sichtzone gemäss Plan "Anpassung Sichtzone" vom 28. Mai 2020 im Grundbuch angemerkt. Die Anmerkung erfolgt entschädigungslos. 4. Während des Ausbaus der D-Strasse werden ca. 50 m2 der Parzelle G vorübergehend beansprucht. Die Beanspruchung erfolgt entschädigungslos. 5. Die Anpassungsarbeiten werden gemäss Bauprojekt ausgeführt und gehen zu Lasten des Projekts. 6. Alle weiteren Forderungen werden abgewiesen, soweit darauf einzutreten war.