6.3. An der Verhandlung vom 27. Mai 2020 machte die Gemeinde den Vorschlag, das Trottoir in die Berechnung für die Festsetzung der Sichtzone einzubeziehen. Dadurch werde diese Richtung AK-Strasse verschoben, so dass der Lebhag der Gesuchgegner nicht mehr tangiert sei (Protokoll S. 5 f.). Im Nachgang zur Verhandlung bestätigte der Leiter Bau und Technik gestützt auf die Auskunft des involvierten Ingenieurbüros, dass die Sichtzone entsprechend angepasst werden könne.