5.5.2.2. Der Kiesplatz besteht seit 1965 und wurde u.a. einem heute nicht mehr existierenden Café auf dem Nachbargrundstück als Kundenparkplatz vermietet. Es gab noch weitere Mieter; letztmals wurde der Platz vor ca. zwei Jahren genutzt (Protokoll, S. 5). Nach Angaben der Gesuchgegner gebe es aber immer wieder Anfragen. Sie gehen davon aus, dass die erforderlichen Mietverträge problemlos noch vor dem Entscheid des SKE (massgebender Stichtag) beigebracht werden könnten (Protokoll S. 4 f.). Sie fordern deshalb eine Entschädigung für die während der Bauzeit nicht zur Vermietung verfügbare Parkfläche (5 Parkplätze à Fr. 100.00/Monat für 12 Monate Bauzeit = Fr. 6'000.00).