Die Gesuchgegner äusserten an der Verhandlung vom 27. Mai 2020 Zweifel, dass die im Landerwerbsplan vom 11. März 2019 eingezeichnete vorübergehend beanspruchte Fläche mit den angegebenen 50 m2 übereinstimme. Die Parkfläche werde während der Bauzeit nicht nutzbar sein; man werde nicht zufahren können (Protokoll S. 3 ff.). Der Eintrag wurde daraufhin im Auftrag der Gemeinde vom Ingenieurbüro H. nochmals kontrolliert und für korrekt befunden (Schreiben vom 29. Mai 2020). Der Kiesplatz sei - 21 - gemäss Geometer gut 143 m2 gross. Am östlichen Rand sei eine Böschung.