Unter diesem Titel sind die Anträge auf Entschädigung der vorübergehenden Landbeanspruchung sowie Sachleistungsforderungen zu prüfen. (Erw. 3.1. und 3.3.). 5.5.2. 5.5.2.1. Im Rahmen des Strassenausbaus werden 50 m2 der Parzelle G, d.h. der vordere Abschnitt des Kiesplatzes zur D-Strasse hin, vorübergehend beansprucht. Die zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands erforderlichen Anpassungsarbeiten gehen gemäss Gemeinderat zu Lasten des Projekts (PA des Gemeinderats vom 25. November 2019 S. 4).