Auf dieser Rechnungsweise basierte bisher die Praxis des Gerichts in der Preisbestimmung nach der sog. statistischen Methode. Nach Auffassung der mitwirkenden Fachrichter ist der Medianwert im Immobilienschätzungswesen gebräuchlicher und wäre auch statisch aussagekräftiger. Er hätte - 18 - sich vorliegend auf Fr. 702.50/m2 belaufen. Wegen der mangelnden Vorhersehbarkeit hält das Gericht hier an der langjährigen Praxis der Durchschnittsberechnung fest, behält sich aber vor, diese in einem künftigen Verfahren grundsätzlich zu überprüfen und gegebenenfalls zu präzisieren.