5.2.7. Die Vergleichsgrundstücke in der W2 (AJ-Strasse) sind deutlich ruhiger (LES II statt LES III) und mitten in einem Wohnquartier bzw. am Rande der Bauzone (I-Weg) gelegen. Diese Vorteile dürften die Vorteile der Streitliegenschaft in Bezug auf Ausnützungsbreite und –höhe aufwiegen. Die Überbaubarkeit scheint grundsätzlich – mindestens nach Form und Erschliessung – gewährleistet. Auf eine individuelle Abschätzung von allenfalls notwendigen Abbruchkosten wird verzichtet. Die Vergleichspreise werden unverändert in die Rechnung übernommen.