Die Gesuchgegner setzen Abbruchkosten von Fr. 100'000.00 ein, ohne diese Summe indessen weiter zu begründen oder zu belegen. Nach Auffassung der Fachrichter des SKE sind vorliegend bei einem geschätzten Volumen der beseitigten Baute von ca. 550 m3 nicht mehr als Fr. 21'000.00 an Abbruch- (Rückbau, Abfuhr und Deponiegebühren) und Stilllegungskosten (Wasser, Strom) entstanden.