Seit dem Kauf im November 2018 wurde offenbar die auf der Parzelle AM stehende Liegenschaft abgebrochen, wie an der Augenscheinverhandlung vom 27. Mai 2020 festzustellen war. Dafür hatte der Käufer aufzukommen. - 16 - Die entsprechenden Kosten haben seine Investition in das Land erhöht und sind, der Theorie entsprechend (Heinz Hess/Heinrich Weibel, Das Enteignungsrecht des Bundes, Bern 1986, Band I, N. 103 zu Art. 19; Peter Wiederkehr, Die Expropriationsentschädigung, Zürich 1966, S. 48) und von den Gesuchgegnern gefordert, zum bezahlten Preis hinzuzuschlagen.