5. 5.1. Von der Parzelle G ist eine Teilfläche von ca. 9 m2 abzutreten (B.2.). Im Rahmen des Ausbauprojekts wird der vordere Strassenabschnitt etwas verbreitert und es werden bei der Einmündung in die AK-Strasse beidseitig Einlenker gebaut. Dafür werden die Ecke des Streitgrundstücks sowie ein schmaler Streifen entlang der D-Strasse beansprucht. Die Ecke beim künftigen Einlenker ist bereits überteert.