Die Gesuchgegner kritisieren schliesslich, dass die Kosten der Wiederherstellung der vorübergehend beanspruchten Fläche zum grossen Teil von ihnen selber zu bezahlen wären, wenn diese zu Lasten des Projekts gingen und mittels Baubeiträgen wieder verlegt würden. Das verletze die Eigentumsgarantie (Duplik S. 7).