Durch die Abtretung der 9 m2 gehe eine Nutzfläche von 5.4 m2 verloren (2'103 m2 – 2'097.6 m2). Die Quadratmeterpreise von Stockwerkeigentum lägen bei Fr. 8'000.00/m2, bei Attikageschossen bei Fr. 9'500.00/m2. Der Schaden liege somit zwischen Fr. 43'000.00 bis Fr. 51'300.00 (Duplik S. 7). Die Fläche diene als Parkplatz. Infolge der Abtretung müsse die Hecke versetzt werden, was ebenfalls ein Schaden sei (Duplik S. 7). Infolge der Abtretung verschiebe sich auch der einzuhaltende Grenzabstand. Das dürfe nicht als Begründung für eine Reduktion der Entschädigung herangezogen werden. Die Gemeinde habe den Landpreis sodann -9-