Das Grundstück sei "absolut top"; der nahe Autobahnanschluss steigere den Wert der Immobilie sehr. Es handle sich um eine erstklassige Wohnlage. Die bestehende Baute schränke die Baumöglichkeiten nicht ein. Ein Gebäude aus dem Jahr 1900, "in diesem Zustand", habe bei den herrschenden Bodenpreisen keine Bedeutung (Duplik S. 5). Die Gesuchgegner lehnen die Methode der Verkehrswertberechnung des Gemeinderats ab. Es sei der Wert nach der statistischen Methode festzusetzen (Duplik S. 6).