Die Gesuchgegner bestreiten sodann, dass die Parzelle G lärmvorbelastet sei. Die vom Gemeinderat herangezogene Messung stamme aus dem Jahr 2012. Je nach Messstandort – dieser werde nicht angegeben – seien die Verhältnisse mit jenen in Q. nicht vergleichbar. Seit der Autobahnanbindung in X. (ZH) habe der Verkehr auf der AK-Strasse abgenommen. Künftiger Lärm aus der Gewerbezone sei nicht zu erwarten, da diese bereits vollständig überbaut sei (die bestehenden Betriebe werden aufgelistet). Die Parzelle G stosse sodann im SW und NO an die Landwirtschaftszone (Duplik S. 4 f.).