3.3. Die Gesuchgegner halten dem entgegen (Duplik vom 3. Januar 2020), die Parzelle G sei über die J-Strasse (Parzelle K) vollständig erschlossen. Diese sei eine Privatstrasse, an der sie selbst auch beteiligt seien (vgl. Grundbuchausdruck Parzelle K). Die Einbahnstrasse sei sodann gut ausgebaut und genüge mit ihren 4 m Breite den Anforderungen. Sie münde in die gut ausgebaute L-Strasse, von wo man auf die AK-Strasse oder in nordöstlicher Richtung nach Q. gelange (Duplik S. 4).