nicht separat überbaut werden (nutzbare Bautiefe 6 m). Auf diese Fläche komme zudem die künftige interne Zufahrt zur D-Strasse zu liegen. Der abtretungsbetroffene Parzellenabschnitt habe daher einen minderen Wert. Die abzutretende Fläche sei im Übrigen schon bisher als Verkehrsfläche genutzt worden (mit Hinweis auf AGIS-Luftbilder 2001-2019). Die Überbaubarkeit des Grundstücks werde durch den Abgang kaum beeinflusst. Das mögliche Volumen ändere sich praktisch nicht. Aufgrund dieser "lagespezifischen Besonderheiten" wurde der erwähnte Landwert um rund 50 % auf Fr. 350.00/m2 reduziert.