Die D-Strasse müsse vorab ausgebaut werden, damit sie den Anforderungen an eine Erschliessung genüge. Das Streitgrundstück sei daher aktuell für Neubauten nicht baureif im Sinne von § 32 BauG. Das Grundstück liege an lärmbelasteter (Verkehr, Gewerbezone), aber gut besonnter Lage. Es grenze an die Gewerbe- und die Landwirtschaftszone. Die Gemeinde berechnet den Landwert anhand des Ertragswerts bei maximaler Nutzung, abzüglich der Baukosten. Das ergebe einen Wert von Fr. 670.00/m2.