An der Verhandlung vom 27. Mai 2020 und in der Eingabe vom 23. Juni 2020 gaben die Gesuchgegner zu bedenken, dass der grösste Teil der "Vorplatzfläche" von 143.86 m2 begrünt sei. Die beim Bau beanspruchte Fläche beschlage aber tatsächlich fast den ganzen als Parkplatz verwendbaren Kiesplatz, was eine Vermietung oder den Selbstgebrauch während dieser Zeit verunmögliche (Eingabe vom 23. Juni 2020, S. 3; Protokoll S. 3 f.). 3.2. Der Gemeinderat Q. führt aus (PA vom 25. November 2019), die Parzelle G liege in der Zone WG3 mit einer Ausnützungsziffer von 0.6. Auf dem Grundstück stehe ein Gebäude aus dem Jahr 1912. Es bestünden noch Ausnützungsreserven.