3. 3.1. Die Gesuchgegner argumentieren (Eingabe vom 27. Oktober 2019, S. 2), das Entschädigungsangebot der Gemeinde von Fr. 350.00/m2 entspreche den Preisen in der Region nicht annähernd. Infolge der Nähe zu S. sei die Gegend attraktiv und Bauland begehrt. Zudem liege die Parzelle G in der "grünen Lunge" von Q. (angrenzend an die Landwirtschaftszone), an erhöhter Lage mit Aussicht über die ganze Region.