C.3. -4- Das Gericht wollte den Fall am 19. August 2020 ohne weitere Teilnahme der Parteien abschliessend beraten und entscheiden (Schreiben vom 2. Juni 2020). Den Parteien waren allerdings zwei zusätzlich festgestellte Handänderungen während des massgeblichen Zeitraums zur Kenntnis zu bringen (Schreiben vom 19. August 2020). Innert Frist bis 31. August 2020 äusserten sich die Parteien dazu nicht. C.4. Das Gericht hat die Streitsache an der ausserordentlichen Sitzung vom 3. September 2020 nochmals beraten und das vorliegende Urteil gefasst. Das Gericht zieht in Erwägung: