Die Sach- und die Rechtslage wurden vor Ort besprochen. Die Gemeinde wurde ersucht, zusätzliche Abklärungen zu machen und dem Gericht weitere Unterlagen einzureichen (Protokoll, S. 12/13). C.2. Diesem Auftrag kam die Gemeinde mit Eingabe vom 29. Mai 2020 nach. Die Ergebnisse der Abklärungen und die nachgereichten Unterlagen wurden den Gesuchgegnern am 2. Juni 2020 zur Kenntnis gebracht. Sie nahmen mit Einschreiben vom 23. Juni 2020 Stellung dazu und hielten an ihren Anträgen fest. Bezüglich der Sichtzone fügten sie ergänzend hinzu, auf diese sei eventualiter gänzlich zu verzichten. Die Stellungnahme wurde der Gegenseite am 30. Juni 2020 zur Kenntnis gebracht.