C.1. Das Gericht beabsichtigte, am 1. April 2020 eine Augenscheinverhandlung durchzuführen. Diese musste aufgrund der "Coronakrise" kurzfristig abgesetzt werden. Die Augenscheinverhandlung wurde am 27. Mai 2020 – unter Einhaltung besonderer Sicherheitsmassnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus – nachgeholt (Präsenz siehe Protokoll S. 1). Die Gesuchgegner hatten von vornherein angekündigt "coronabedingt" nur an der Augenscheinnahme vor Ort teilnehmen zu wollen, was vom SKE akzeptiert wurde (vgl. im Detail die Einladung vom 18. Mai 2020).