B.3. Aufforderungsgemäss (Schreiben SKE vom 13. November 2019) liess sich der Gemeinderat zur Eingabe von B. und C. vernehmen (PA des Gemeinderats vom 25. November 2019). Er hielt am offerierten Entschädigungsansatz von Fr. 350.00/m2 für die Abtretung fest. Eine Entschädigung für die Sichtzone lehnte er ab. Zur beantragten Abgeltung der vorübergehenden Beanspruchung äusserte er sich nicht. Er bestätigte, dass notwendige Anpassungsarbeiten zulasten des Bauprojekts ausgeführt würden.