2. Die vorgesehene Sichtzone von 11 Quadratmetern sei mit CHF 16'500.-- zu entschädigen sowie allfällige Kosten für eine Anmerkung seien von der Gemeinde Q. zu übernehmen. 3. Die vorübergehende Beanspruchung der ca. 50 Quadratmeter Land sei mit CHF 6'000.-- zu entschädigen."