B.2. Von einer Landabtretung sind auch die Mitglieder der Erbengemeinschaft A., als Gesamteigentümer der Parzelle G, betroffen. Davon ist ein Streifen von ca. 9 m2 abzutreten. Auf einer weiteren Fläche von ca. 11 m2 soll eine Sichtzone angemerkt werden. Schliesslich werden ca. 50 m2 vorübergehend beansprucht. Mit Eingabe vom 27. Oktober 2019 beantragten sie: "1. Die an die Gemeinde Q. abzutretenden 9 Quadratmeter Land seien mit CHF 13'500.-- zu entschädigen. -3-