Der Beginn der Bauarbeiten ist daher zu dokumentieren und auch dem Gericht anzuzeigen. Für die Verzinsung gilt gemäss einem Beschluss der dafür zuständigen 1. Kammer der Abteilung I des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2009 seit dem 1. Januar 2010 jeweils der hypothekarische Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen (…). 304 Spezialverwaltungsgericht 2019 B. Mehrwertabgabe 49 Mehrwertabgabe; Wertbestimmungen - Bestimmung des Verkehrswerts nach der statistischen Methode - Keine Berücksichtigung von "wirtschaftlichen Kosten" bei der Mehrwertabgabe