Das vorliegende Bauprojekt wird koordiniert mit drei weiteren Bauprojekten in der Gemeinde Z., deren Realisierung ebenfalls hohe Priorität hat (…). Eine Verzögerung des vorliegenden Bauprojekts hat zur Folge, dass der Terminplan der anderen, aufeinander abgestimmten Strassenbauprojekte nicht eingehalten werden kann. Müssten die Bauarbeiten an der V.-Strasse zurückgestellt werden, so würde dies bei den nachfolgenden Projekten unweigerlich zu zeitlichen und finanziellen Nachteilen führen. Der koordinierte und geordnete Ablauf wäre nicht mehr möglich wie geplant (vgl. VGE WBE.2006.328 vom 15. Dezember 2006, Erw. 2.2.). Auch diesem Aspekt ist vorliegend Rechnung zu tragen.