5. 5.1. Die Abtretungsfläche von ca. 594 m2 befindet sich an der nordwestlichen Ecke der Parzelle F zur C hin. In diesem Bereich befindet sich eine Schwarzdornhecke, welche im Rahmen des Projekts gerodet werden muss (vgl. die dem an der Verhandlung vom 29. Oktober 2019 eingereichten verbesserten Vertragsentwurf beigelegten Landerwerbs- und Sachleistungspläne). Mit der entschädigungslosen Entfernung der Schwarzdornhecke ist der Gesuchgegner ohne Weiteres einverstanden (Protokoll S. 5; vorn Erw. 2.3.).