N. Mit Eingabe vom 27. März 2020 nahm der Gesuchsteller abschliessend zur Entschädigungsforderung des Gesuchgegners Stellung und verwies dabei vollumfänglich auf seine Ausführungen in der Stellungnahme vom 3. September 2019, da er an seinem bisherigen Angebot festhielt. Die Stellungnahme des Gesuchstellers wurde dem Gesuchgegner mit Schreiben vom 30. März 2020 zur Kenntnis gebracht. Damit war der Schriftenwechsel abgeschlossen. O. Am 27. Mai 2020 wurden bei der Abteilung Landwirtschaft telefonisch Vergleichshandänderungen aus den Vorjahren für die Region Q. einverlangt. Die Preise wurden noch am gleichen Tag per E-Mail mitgeteilt.