F. Mit Einschreiben 26. Juli 2019 nahm der Gesuchgegner Stellung in Bezug auf die Entschädigung, nicht aber zum Gesuch um vorzeitige Besitzeinweisung. Er machte geltend, ihm sei eine angemessene Entschädigung für die Landabtretung auszurichten, bezifferte seine Entschädigungsforderung jedoch nicht. Das Einschreiben war aus unbekannten Gründen retourniert worden und ging daher erst am 12. August 2019 beim SKE ein.