9. 9.1. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 4'000.00, einer Kanzleigebühr von Fr. 496.00 und den Auslagen von Fr. 310.00, insgesamt Fr. 4'806.00 (inkl. Kosten des Verfahrens 4- EV.2019.19) werden dem Gesuchsteller auferlegt. - 34 - 9.2. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung - Gesuchsteller (2) - Gesuchgegner (2) Mitteilung - Departement Finanzen und Ressourcen, Abteilung Landwirtschaft, Herr E., dipl. Ing. agr. ETH, Leiter Boden- und Pachtrecht, Telli-strasse 67, 5001 Aarau - Mitwirkende Fachrichter - Gerichtskasse (intern) Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde