6.2. Auf der Parzelle J wird eine Sichtzone gemäss Anmerkungsplan vom 5. November 2019 angemerkt. 7. Der Gesuchsteller wird ermächtigt und angewiesen, die Rechtsänderungen sowie die Handänderungen zu gegebener Zeit gestützt auf die Mutationstabelle des Nachführungsgeometers und unter Nachweis der erfolgten Zahlungen gemäss vorstehender Ziffer 1 dem Grundbuchamt T. zur Eintragung anzumelden. 8. Die Vermessungs- und Handänderungskosten werden dem Gesuchsteller auferlegt.