3. Der Gesuchsteller wird zum Abbruch des Schachts auf Parzelle J, einschliesslich Reurbarisierung des Landes verpflichtet. - 33 - 4. 4.1. Von Parzelle V werden ca. 173 m2 vorübergehend beansprucht. 4.2. Von Parzelle G werden ca. 54 m2 vorübergehend beansprucht. 4.3. Von Parzelle I werden ca. 264 m2 vorübergehend beansprucht. 4.4. Von Parzelle J werden ca. 957 m2 vorübergehend beansprucht. 4.5. Die Beanspruchungen erfolgen jeweils entschädigungslos. 5. Die Anpassungsarbeiten werden gemäss Bauprojekt ausgeführt und gehen zu Lasten des Projekts. 6. 6.1. Auf der Parzelle G wird eine Sichtzone gemäss Anmerkungsplan vom 20. September 2018 angemerkt.