1. 1.1. Der Gesuchsteller wird verpflichtet, für die Abtretungsfläche von ca. 138 m2 ab der Parzelle V eine Entschädigung von Fr. 2.00/m2 zu bezahlen. 1.2. Der Gesuchsteller wird verpflichtet, die Abtretungsfläche von netto ca. 73 m2 (hofnahe Fläche) ab der Parzelle I mit Fr. 75.00/m2 zu entschädigen. 1.3. Die restliche Abtretungsfläche von ca. 118 m2 ab der Parzelle I ist mit Fr. 10.00/m2 zu entschädigen. 1.4. Der Gesuchsteller wird verpflichtet, die Abtretungsflächen von ca. 194 m2 ab der Parzelle J und von ca. 4 m2 ab der Parzelle G mit jeweils Fr. 10.00/m2 zu entschädigen.