8.6.4. Der Ertragswert der betroffenen Fläche berechnet sich vorliegend auf Basis der Fläche, auf welcher Ackerbau betrieben werden kann. Dieser ist nur auf der ebenen Fläche möglich. Auf der Böschungsfläche kann aufgrund der Neigung kein Ackerbau betrieben werden. Nach dem aktualisierten Plan vom 27. April 2021 weist die Böschung eine Fläche von 306 m2 auf. Das von der Sichtzone betroffene ackerfähige Land weist eine Fläche von 899 m2 auf.