Vorliegend hat der Gesuchsteller ein entsprechendes Begehren gestellt. Der Verkehrswert der mit der Sichtzone belasteten Fläche liegt bei höchstens Fr. 12'000.00. Würde eine Entschädigung von mehr als Fr. 8'000.00 zugesprochen, wäre die Fläche an den Gesuchsteller zu übertragen. - 28 -