In seiner Stellungnahme vom 10. Juni 2021 reduzierte der Gesuchsteller sein Entschädigungsangebot für die Sichtzone auf Parzelle J. Die Böschungsfläche von ca. 306 m2 sei nicht zu entschädigen, da die Sichtzone in diesem Bereich faktisch keine Auswirkungen habe. Die restliche Fläche von ca. 899 m2 sei mit Fr. 5.00/m2, also insgesamt Fr. 4'495.00 zu entschädigen. Weiter sei der ursprünglich angebotene Pauschalbetrag von Fr. 100.00 für erschwerte Bewirtschaftung zu streichen, da dieser bereits im grosszügigen Angebot von Fr. 5.00/m2 enthalten sei.