Der Gesuchsteller ist weiter der Ansicht, dass sich die Sichtzone im Böschungsgebiet kaum negativ auswirke, da dort Ackerbau ohnehin nicht möglich sei. Dieses habe einen Maximalwert von Fr. 3.00/m2. Der Vertragsentwurf vom 8. November 2019 sieht für die Einräumung der Sichtzonen eine Entschädigung von Fr. 6'055.00 vor. Für erschwerte Bewirtschaftung ist lediglich ein Pauschalbetrag von Fr. 100.00 vorgesehen.