Dies gelte insbesondere für den Bereich der nordöstlichen Parzellenecke sowie die südöstliche Parzellengrenze entlang der AA. Dem Gesuchgegner entstehe dadurch kein zusätzlicher Schaden. Bezüglich des auf Parzelle J erstellten Schachts führt der Gesuchsteller aus, es handle sich dabei um einen Kontrollschacht, der ursprünglich zu Unterhaltszwecken für die Sickerleitung aufgrund der neuen Stützmauer im Bereich von Parzelle V und C gedacht gewesen sei. Dieser sei jedoch irrtümlich erstellt worden. Da die Sickerleitung weiter unten wieder in einen Kontrollschacht angeschlossen sei, könne der Schacht ohne weiteres abgebrochen werden. Der Abbruch werde so bald wie möglich vorgenommen.