Zur Grenzpunktsetzung und Bankettführung führt der Gesuchsteller aus, es komme darauf an, ob sich der Bereich innerorts oder ausserorts befinde. Der Bereich der Fussgänger-Querungshilfen liege im Innerortsbereich. Die Setzung der Grenzpunkte bei den Querungshilfen sei daher nach den Vorgaben zur Grenzziehung im Innerortsbereich direkt im Anschluss an den Bundstein mit ca. 5 - 10 cm Abstand in der Betonrückenstütze ausgeführt worden. Bereits vor Ausführung des Bauprojekts sei eine Bewirtschaftung der Parzelle J bis an die Parzellengrenze nicht möglich gewesen. Dies gelte insbesondere für den Bereich der nordöstlichen Parzellenecke sowie die südöstliche Parzellengrenze entlang der AA.